In der Titelzeile des Leserkontos werden bei der Anzeige von Schulden auch die "schwebenden Versäumnisgebühren" berücksichtigt.
Beim Öffnen des Kontos sieht man in der Titelzeile auf einen Blick, was an Gebühren zu entrichten ist, wenn alle überfälligen Medien an diesem Tag zurück gebucht oder verlängert werden.
Der Wert der "schwebenden Gebühren" kann sich von der Summe der bereits berechneten Mahngebühren in der "Bezahlen"-Liste unterscheiden.
Der Grund hierfür: Für überfällige, noch nicht angemahnte Medien fällt die Säumnisgebühr erst bei der Rückgabe bzw. Verlängerung an.
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Stand: 2. Juli 2024