Im Vorfeld von Bibfit-Startveranstaltungen erfragen Büchereien häufig die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Kinder.
Dazu gibt die Bücherei Anmeldeformulare an die Gruppen, welche zuhause von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Formulare gehen dann gesammelt an die Bücherei zurück, wo pünktlich zur Veranstaltung die Leserkonten in BVS angelegt werden.
In einigen Fällen sammelt auch die KiTa anstehende Jahresgebühren ein und gibt sie zur weiteren Bearbeitung mit einer Namensliste der zahlenden Kinder an die Bücherei.
Die Weitergabe solcher Daten wird von den Mitarbeiter:innen in Kindertagesstätten oder Kindergärten allerdings nicht selten aus Gründen des Datenschutzes verweigert.
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Laut Auskunft des Datenschutzbeauftragten für Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück ist eine Weitergabe von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang unkritisch, sofern die KiTa / der Kindergarten ebenfalls in der Trägerschaft der Kirchengemeinde ist.
Der Datenschutzbeauftragte stellt fest, dass...
"... aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Hindernisse bestehen, dass die Daten zwecks Abrechnungszwecken von der KiTa an Ihre Bücherei übermittelt werden. Da beide Einrichtungen zur selben Pfarrei gehören, ist dieser Vorgang insgesamt als unkritisch zu werten. Zudem handelt es sich um ein freiwilliges Angebot der Pfarrei/Bücherei, sodass sich die Eltern durch die Beanspruchung konkludent damit einverstanden geben, dass ein Konto in Ihrer Bücherei eingerichtet wird. Das ist ein üblicher Vorgang in vielen Pfarreien."
Stand: 10. Januar 2024